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Muss ich die Ware bezahlen, wenn das Paket aus meinem Briefkasten entwendet wurde?
Risiko und Gefahr der ausgelieferten Ware geht mit Ablage des Paketes im Briefkasten resp. Übergabe an den Besteller über. Das heisst, der Besteller ist ab dem Zeitpunkt der nachweisbaren Übergabe des Paketes durch den Zusteller (Post, DHL, DPD etc.) für Schäden verantwortlich, welche der Ware zugefügt werden, wozu auch der Diebstahl des Paketes zählt. Der Zustellnachweis ist erbracht, wenn die Post respektive der Versender die Zustellung entweder perTrack and Trace , Signatur oder Einschreiben erbringen kann (vgl. auch Kommentar im Beobachter für Abonnenten des Beobachters oder DRS1 Espresso). Somit muss die Ware bei Entwendung aber auch bei Beschädigung durch den Kunden grundsätzlich bezahlt werden. Sollten Sie einen Diebstahl eines Paketes erleiden, setzen Sie sich unbedingt mit Ihrer Poststelle in Verbindung und zeigen Sie den Diebstahl an, melden Sie es aber auch dem Kundendienst des Unternehmens, bei welchem Sie das Paket bestellt haben.
Article ID: 77, Created On: 1/6/2012, Modified: 1/6/2012